BODO SCHULTE

 

sozial - parteilos - neutral - unabhängig


Grundsätzlich möchte ich feststellen, dass ich, die Auffassung vertrete, dass das Amt des Oberbürgermeisters unabhängig von einer Parteizugehörigkeit ausgeübt werden sollte, um die Einflussnahme von Parteien und Lobbyisten auf die Verwal-tungsarbeit und Entscheidungen des Oberbürgermeisters zu vermeiden.

Ich werde immer wieder gefragt, was ich in der Verwaltung verändern würde und habe einige wichtige Punkte aufgelistet.

1. Vorteilnahme im Amt

Mitarbeiter im kommunalen Bereich sollten häufiger die Tätigkeit und - falls möglich - das Aufgaben-gebiet wechseln, um den ständigen Kontakt zu den immer gleichen Personen zu vermeiden und die notwendige Distanz zu wahren. Besonders gefährdet sind Mitarbeiter, die bei ihren Entscheidungen einen hohen Ermessensspielraum haben. Dies gilt auch für die Mitarbeiter, die in der öffentlichen Verwaltung Massenvorgänge bearbeiten, wie die Berechnung und die Gewährung von finanziellenHilfen.Gerade hierbei lässt sich durch organi-satorische Maßnahmen, wie zum Beispiel zufallsgesteuerte Verfahren, die Zu- ordnung des Antragsstellers zum Sachbearbeiter variieren.

2. Verstärkung der Dienstaufsicht

Korruption wird durch fehlende Dienstaufsicht erheblich erleichtert und be- günstigt. Ein modernes Projektmanagement und ein EDV-gestütztes Vorgangs-controlling müssen zusätzlich in die Verwaltung integriert werden. Bei konkreten Verstößen von Sachbearbeitern sollte immer mit geprüft werden, inwieweit Vorgesetzte durch Vernachlässigung der Dienst- und Fachaufsicht dazu beigetragen haben.

3. Verstärkung der behördeninternen Kontrollmechanismen

Hier sind verwaltungsinterne Verbesserungen gefragt mit dem Ziel, allen Mitar-beitern bewusst zu machen, dass ihre Arbeit überprüft wird und/oder jederzeit überprüft werden könnte. Dies kann durch die Einrichtung einer effektiven In- nenrevision geschehen die, unabhängig von Weisungen, die grundsätzliche Befugnis haben, jederzeit nach dem Zufallsprinzip ausgewählte aktuelle und ab- geschlossene Fälle aus allen Bereichen stichprobenartig zu kontrollieren. Das Rechnungsprüfungsamt sollte verstärkt als behördeninternes Kontrollinstrument eingesetzt werden.

4. Vier-Augen-Prinzip

Das Vier-Augen-Prinzip sollte auch im kommunalen Bereich Einzug halten. Konkret bedeutet dies, dass Teamarbeit verstärkt eingesetzt werden sollte, um gruppeninterne, auf Gegenseitigkeit gerichtete Kontrollmechanismen, zu nutzen. Vor allem bei Ermessensentscheidungen und Beschaffungen der öffentlichen Hand sollte dieses Prinzip grundsätzlich eingehalten werden, um erst gar keine Ansatzpunkte für Bestechungsmaßnahmen zu bieten.

5. EDV-gestützte Vorgangsbearbeitung mit eingebauten Kontroll-       mechanismen

Kontrolldefizite müssen beseitigt werden, um bestimmte Strukturen im Verwal-tungshandeln bzw. Abweichungen davon zu erkennen. Eine EDV-gestützte Vorgangsbearbeitung muss Querschnittsanalysen ermöglichen, um Aufschluss darüber zu bekommen, ob bestimmte Antragssteller, Bauträger, Anbieter oder Dritte besonders bevorzugt behandelt werden. Diese Sonderbehandlung kann sich durch kürzere Lauf- und Bearbeitungszeiten als im Durchschnitt üblich darstellen. Auch Befreiungen und Ausnahmen, vor allem dann, wenn sie sich bei bestimmten Sachbearbeitern und/oder Kunden häufen, können ein Indiz für Korruption im öffentlichen Bereich sein. 

6. Einrichtung der Stelle eines Anti-Korruptionsbeauftragten

Um eine direkte Anlaufstelle für die Mitarbeiter des öffentliches Dienstes im Kampf gegen Vorteilnahme im Amt zu schaffen, sollte neutral innerhalb oder außerhalb der öffentlichen Verwaltung die Institution eines Anti-Korruptions-beauftragten geschaffen werden. Dieser soll nicht nur Ansprechpartner für die Beschäftigten der Verwaltung, sondern auch für Dritte außerhalb des öffent-lichen Dienstes sein. Er koordiniert konkrete Maßnahmen zur Korruptionsvor-beugung, wie beispielsweise eine umfassende, sich wiederholende Mitarbei-teraufklärung und Motivation. Ferner soll er auf Arbeits- und strafrechtliche Folgen hinweisen und auch anonyme Hinweise auf mögliche Korruptionsfälle entgegennehmen und dafür sorgen, dass in konkreten Fällen, in Zusammen-arbeit mit dem Behördenleiter und/oder den Strafverfolgungsbehörden, die entsprechenden strafrechtlichen und disziplinarischen Untersuchungen einge-leitet werden.

7. Grundsätzliches Annahmeverbot bzw. Meldepflicht für ange-           botene Geschenke

Grundsätzlich sollte ein generelles Annahmeverbot für Geschenke außerhalb der Bagatellgrenze von 10 Euro angestrebt werden, um Bestechung und Be- stechlichkeit deutlich und von vornherein zu unterbinden.

8. Selbstverzichtserklärungen des Verwaltungspersonals und der       Kommunalpolitiker

Mit dieser Erklärung sollten alle Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, aber auch die Mandatsträger durch Unterschrift dokumentieren, dass sie sich stets so verhalten, dass bereits der Anschein jeder Vorteilnahme vermieden wird. Ferner sind die Mitarbeiter, sowie die Ratspolitiker, auf die strafrechtlichen Vorschriften hinzuweisen.

9. Überprüfung von Nebentätigkeiten

Interessenkollisionen zwischen dem konkreten Verwaltungshandeln und den Nebentätigkeiten der zuständigen Mitarbeiter und deren Angehörigen sind   streng zu überprüfen. Die Verwaltung sollte deshalb wenigstens einmal jährlich veröffentlichen, welcher Mitarbeiter und welches Ratsmitglied welche Neben-tätigkeiten ausübt. Nur wenn es eine umfassende Transparenz über Haupt- und Nebentätigkeiten von Verwaltungspersonal und Ratsmitgliedern gibt, kann be- reits im Vorfeld wirksam der Korruption ein Riegel vorgeschoben werden.

10. Aktive Öffentlichkeitsarbeit der öffentlichen Verwaltungen

Die Furcht vor einem medienwirksamen Skandal und Transparenz können be- reits im Vorfeld den Amtsmissbrauch unterbinden. Aus diesem Grunde sollten Korruptionsfälle im Zuge einer offensiven Öffentlichkeitsarbeit schnellstmöglich den Medien zugänglich gemacht werden, soweit dies die laufenden Ermittlungen nicht behindert.

11. Bürgerrechte und Mitbestimmung

Besonders bei einschneidenden Entscheidungen über die Zukunft der Stadt Bottrop müssen Bürgerinnen und Bürger dazu befragt werden und diese nicht, wie in der Vergangenheit, vor vollendete Tatsachen stellen.